Der Schulelternrat wird von den Vorsitzenden der Klassenelternräte gewählt.
Alle zwei Jahre wählen die Mitglieder des Schulelternrates den Vorstand. Die Vorstandsmitglieder sind gleichzeitig die Vertreter der Erziehungsberechtigten in der Schulkonferenz. Im Jahr 2024 wurde der Vorstand für zwei Jahre neu gewählt und hat folgende Mitglieder:
| Vorsitzender: | Herr B. Seyer |
| 1.Stellvertreter: | Herr Grohsmann |
| 2.Stellvertreterin: | Frau Fink |
| Mitglied des Vorstandes: | Frau Gäbeler |
| Mitglied des Vorstandes: | Frau Köbbert-Dräger |
| Mitglied des Vorstandes: | Frau Kutzewitz |
| Mitglied des Vorstandes/Stadtelternrat: | Herr Kenessey |
Aufgaben des Schulelternrats
- Vertretung der Elterninteressen: Der Schulelternrat setzt sich für die Belange und Wünsche der Eltern ein. Er nimmt an Schulkonferenzen teil und bringt Vorschläge sowie Anliegen der Eltern ein.
- Förderung der Kommunikation: Der Schulelternrat fördert den Austausch und die Kommunikation zwischen Eltern und Lehrkräften. Dies geschieht durch regelmäßige Treffen, Informationsveranstaltungen und den Austausch von Ideen und Anliegen.
- Mitgestaltung von Schulprojekten: Der Schulelternrat kann aktiv an der Planung und Durchführung von schulischen Projekten oder Veranstaltungen mitwirken. Dies umfasst unter anderem Feste, Ausflüge oder auch Spendenaktionen.
- Unterstützung bei der Schulentwicklung: Der Schulelternrat trägt dazu bei, die Schulqualität zu verbessern, indem er Vorschläge zur Schulentwicklung und Verbesserung der Lernbedingungen einbringt.
- Beratung der Schulleitung: In einigen Fällen ist der Schulelternrat ein wichtiger Ratgeber für die Schulleitung und hilft bei der Entscheidungsfindung in Fragen, die die gesamte Schulgemeinschaft betreffen
Der Schulelternrat ist somit eine wichtige Institution, um Schule mitzugestalten und die Bildungs- und Erziehungsarbeit gemeinsam zu fördern. Alle Eltern sind eingeladen, sich zu engagieren und sich aktiv zum Wohl der Schülerinnen und Schüler einzusetzen.