Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir für Sie die häufigst gestellten Fragen gesammelt.

Wenn Ihr Kind nicht die Schule besuchen kann,  muss es von Ihnen bei uns im Sekretariat bis spätestens 8:00Uhr telefonisch oder per Mail abgemeldet werden.  Teilen Sie uns bitte mit, wie lange Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann.

Geben Sie Ihrem Kind nach der Genesung eine schriftliche Entschuldigung mit. Dazu können Sie sehr gerne unseren Vordruck nutzen.

Kann Ihr Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, geben Sie bitte eine Entschuldigung mit. Im Normalfall besuchen die Kinder trotz Entschuldigung den Sportunterricht. Individuelle Absprachen mit den Fachlehrkräften sind möglich. Für längerfristige Befreiungen benötigen wir ein ärztliches Attest.

Um Ihr Kind für wichtige Termine oder besondere Anlässe vom Unterricht freizustellen, reichen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag unter Angabe des Grundes und des Zeitfensters bei der Klassenleitung ein.
Über Ihren Antrag entscheidet je nach Dauer der gewünschten Freistellung die Klassenleitung oder die Schulleitung.

Hier können Sie sich eine Vorlage zur Freistellung herunterladen.

Liebe Eltern, für einen sicheren Schulweg Ihrer Kinder empfehlen wir Ihnen, unseren Schulwegplan-Flyer zu nutzen. Dieser ist speziell darauf ausgerichtet, die sichersten Routen zur Schule aufzuzeigen. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, diesen Plan gemeinsam mit Ihren Kindern durchzugehen und üben Sie gemeinsam den Weg zu gehen.

Alle Informationen zum Thema Schulanmeldung erhalten Sie hier.

Schulanmeldung

Alle näheren Informationen zum Hort erhalten Sie hier.

Hort Campus am Turm

Hier können Sie sich über Schwerin Menü und die Essenanmeldung informieren.

Schulessen

Mit Bildung und Teilhabe (BuT) soll Ihrem Kind der Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Bildung erleichtert werden.  Im Bereich Schule werden zum Beispiel Kosten für Ausflüge oder Schulmaterialien übernommen.

Wenn Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen möchten, müssen Sie sich an das Stadthaus Schwerin (Jobcenter Schwerin) wenden.

Weitere Informationen können sie unter dieser Website erhalten:

https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Leistungen-fuer-Bildung-und-Teilhabe-bei-Kindern-Jugendlichen-und-jungen-Erwachsenen-beantragen/

 

Wenn Sie bereits über BuT verfügen, geben Sie der entsprechenden Klassenlehrkraft eine kurze Mitteilung mit der Nummer. Dann können Leistungen für z.B. Ausflüge über die Schule beantragt werden.

Wir freuen uns, wenn Sie sich als Eltern aktiv am Schulleben beteiligen. Sprechen Sie die Klassenleitung Ihres Kindes an, welche Unterstützung bei Wander- und Projekttagen benötigt wird.
Darüber hinaus können Sie sich als Elternvertretung in der Klasse Ihres Kindes aufstellen lassen.

Über eine Unterstützung in Form von Spenden an unseren Schulförderverein oder eine Mitgliedschaft freuen wir uns sehr. Lesen Sie hier genau nach: Schulförderverein