Einschulung
Die Anmeldung zur Einschulung in einer Schweriner Grundschule Ihrer Wahl erfolgt jährlich im Zeitraum vom 02. September bis 30. Oktober über das Stadthaus. Mit der Anmeldung besteht kein Aufnahmeanspruch für eine bestimmte kommunale Grundschule. Es ist jeweils ein Erst- und Zweitwunsch anzugeben. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird beachtet, soweit die festgelegten Kapazitäten der einzelnen Schulen dieses zu lassen. Sofern die festgelegte Kapazität einer Grundschule nicht ausreicht, alle Anmeldungen zu berücksichtigen, erfolgt die Aufnahme grundsätzlich unter Berücksichtigung der örtlich zuständigen Schule.
Sie können die Anmeldung online oder persönlich im Bürgerbüro des Stadthauses mit Terminreservierung vornehmen. Hier erhalten Sie nähere Informationen Schulanmeldung Stadt Schwerin
Lerngruppe Sprache
Sollte Ihr Kind Auffälligkeiten im Bereich Sprache zeigen, ist eine Beschulung in den Lerngruppen Sprache in den Klassenstufen 1 und 2 bei uns möglich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns, um einen Antrag zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache zu stellen. Dieser wird dann an den ZDS (Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie) des Staatlichen Schulamtes Schwerin weitergeleitet.
Umzug / Schulwechsel
Im Falle eines Umzuges oder Schulwechsels informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei uns im Sekretariat, ob eine Aufnahme möglich ist. Wir benötigen folgende Angaben:
- Vollständiger Name und Geburtsdatum Ihres Kindes
- Neue Anschrift
- Name und Adresse der bisherigen Schule
- Datum des gewünschten Wechsels
- Aktuelle Jahrgangsstufe
- Gutachten und Befunde
Hort
Der Wunsch nach einer Hortbetreuung des Kindes wird gleichzeitig mit der Schulanmeldung entgegengenommen. Die Angabe des Hortwunsches bei der Schulanmeldung dient ausschließlich der Bedarfsermittlung und hat nicht den Charakter eines Antrages. Dieser ist spätestens 3 Monate vor Schuleintritt zu stellen. Es ist deshalb nicht notwendig, im Vorfeld mit dem Träger des Hortes Kontakt aufzunehmen.
Für unser Schulzentrum ist der DRK Hort Campus am Turm unter 0152 02694751 und Webseite Hort zuständig.
Bei Umzug oder Schulwechsel wenden Sie sich bitte direkt an den Hort und erfragen freie Platzkapazitäten.
Weiterführende Schule
Sie erhalten zum Ende des 1. Schulhalbjahres in Klasse 4 einen Antrag zur Schulanmeldung für die Klassenstufe 5, der an die untere Schulbehörde weitergeleitet wird.
Mit der Anmeldung besteht kein Aufnahmeanspruch für eine bestimmte weiterführende Schule. Es ist jeweils ein Erst- und Zweitwunsch anzugeben. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird beachtet, soweit die festgelegten Kapazitäten der einzelnen Schulen dieses zu lassen. Sofern die festgelegte Kapazität nicht ausreicht, alle Anmeldungen zu berücksichtigen, erfolgt die Aufnahme grundsätzlich unter Berücksichtigung der örtlich zuständigen Schule.
Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Eine Aufnahme in die Förderklassen Lernen ist nach Feststellung durch den ZDS (Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie) möglich. Besteht bei Ihrem Kind ein besonders stark ausgeprägter Förderbedarf im Bereich Lernen ist eine Aufnahme, bei vorhandener Kapazität, möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Sekretariat, um den Schulwechsel zu besprechen.
Flexible Schulausgangsphase
An unserer Schule bieten wir im Rahmen der flexiblen Schulausgangsphase das freiwillige 10. Schuljahr an, in dem Jugendliche den anerkannten Schulabschluss der Berufsreife erwerben können. Das Projekt wird im Rahmen des ESF Plus Programms 2021-2027 des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus der Europäischen Union sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Eine Empfehlung erfolgt durch die Klassenkonferenz der örtlich zuständigen Schule zum Ende des 1. Schulhalbjahres in Klasse 9 (Förderschule Lernen) bis spätestens Mitte Mai (Regionale Schule und Integrierte Gesamtschule).
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Das freiwillige 10. Schuljahr am CaT